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Gefundene Begriffe


Obduktion

ist eine innere Leichenschau durch Öffnung eines Leichnams. Damit soll die Todesursache festgestellt werden. Das Wort Autopsie bezeichnet das gleiche.

Sie kann gerichtlich angeordnet werden, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung als Todesursache gegeben ist. Soll die Todesursache lediglich aus medizinischen Gründen vorgenommen werden, hängt die Zulässigkeit einer Leichenschau von der lebzeitig erteilten Zustimmung des Verstorbenen ab. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, können seine Familienangehörigen einer Obduktion zustimmen.

Oberlandesgericht OLG

Abgesehen von den Stadtstaaten sind die Bundesländer in Gerichtsbezirke aufgeteilt. Das oberste Gericht eines Gerichtsbezirkes ist das OLG. In Zivilsachen, also nicht in Strafsachen, ist es zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichtes und des Familiengerichtes. Die Parteien eines Rechtsstreits müssen sich vor einem Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Obliegenheit

Es handelt sich um eine Verpflichtung zu handeln. Mißachtet man diese Verpflichtung, hat man daraus resultierende Nachteile in der Weise zu tragen, dass er bestehende Rechte verliert, bzw. nicht mehr geltend machen kann oder dass er Rechte, die er bei Erfüllung der Obliegenheit erwerben würde, nicht erhält. So hat z.B. ein Geschädigter die Obliegenheit, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Er ist zwar nicht verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, aber den durch die Verletzung der Obliegenheit entstehenden höheren Schaden kann nicht ersetzt verlangen.

Von einer Obliegenheit spricht man auch bei der Verpflichtung einen Versicherungsfall einer Versicherung zeitnah zu melden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Eine solche Obliegenheit ist beispielsweise beim Todesfall gegenüber einer Lebensversicherung gegeben, bei deren Verletzung der Anspruch auf die Versicherungsleistung entfallen kann.

Oder-Konto

Eröffnen mehrere Personen, zum Beispiel Ehegatten, ein gemeinsames Konto, kann mit der Bank vereinbart werden, dass entweder der eine Ehegatte oder der andere Ehegatte alleine berechtigt ist, Kontoverfügungen zu treffen. Ein solches Oder-Konto unterscheidet sich deshalb grundlegend vom sog. Und-Konto. Beim Und-Konto können die Inhaber des Kontos, zum Beispiel Eheleute, nur gemeinsam Kontoverfügungen treffen. Einer alleine ist in diesem Falle nicht befugt, zum Beispiel eine Überweisung vorzunehmen.

In der Bankenpraxis gibt es praktisch nur noch Oder-Konten. Und-Konten sind vollkommen ungebräuchlich geworden.

Offenbarungseid

ist ein veralteter Begriff für eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Danach ist zum Beispiel der Schuldner verpflichtet, seine Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gläubiger, der in das Vermögen des Schuldners volstrecken möchte, zu offenbaren. Zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen der Zwangsvollstreckng ist der Gerichtsvollzieher.

Offene Handelsgesellschaft OHG

ist eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt, also mit Ihrem gesamten Vermögen.

Offene Kreditlinie

Ein von der Bank eingeräumter Überziehungskredit (= Dispositionskredit), muss nicht voll ausgeschöpft werden. Die Differenz zwischen dem tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit und der mit der Bank vereinbarten Kreditobergrenze ist die offene Kreditlinie.

Beispiel: Die Bank bietet einem Kunden einen Überziehungskredit von 50.000,00 € an. Der Kunde nimmt 20.000,00 € in Anspruch. Die Differenz zu den 50.000,00 € = 30.000,00 € ist die offene Kreditlinie.

Offene Schrift

ist eine Schrift, die dem Notar mit der Erklärung übergeben wird, dass sie den eigenen letzten Willen enthält. Offen ist die Schrift dann, wenn der Notar diese lesen und zur Kenntnis nehmen kann. Verschlossen ist sie dann, wenn sie dem Notar in einem verschlossenen Umschlag übergeben wird. Der Notar beukundet die Übergabe der Schift. Damit hat der betreffende dann ein wirksames Testament errichtet. Auf dieser Weise kann auch ein maschinengeschriebenes Testament in wirksamer Form errichtet werden.

Ombudsmannverfahren

Ein Ombudsmann handelt als unparteiischer Schiedsrichter. Es kann sich um eine Einzelperson oder um ein Gremium handeln.
Ombudsmänner sind insbesondere zur Streitschlichtung im Bereich des Finanzsektors aber auch im Kfzgewerbe vorgesehen.

Beispielsweise bieten Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Banken ihren Kunden an, über einen Ombudsmann eine Streitschlichtung herbeizuführen. Der Kunde kann dieses Verfahren ablehnen und statt dessen die Gerichte anrufen.

Onlinebanking

Abwicklung von Bankgeschäften über eine Onlineverbindung zwischen dem Kunden und der Bank (Homebanking = Erledigung der Bankgeschäfte am häuslichen Computer).

Option

ist das Recht, durch einseitige Erklärungen, eine vorher genau vereinbarte Rechtsfolge herbeizuführen, zum Beispiel durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vermieter das Mietverhältnis um fünf Jahre zu verlängern oder innerhalb einer bestimmten Frist eine Ware zu einem bestimmten Preis zu erwerben.

Ordentliche Testamente

Man unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten. Ordentliche Testamente sind notarielle Testamente oder Testamente, welche der Erblasser selbst errichtet hat.

Sie sind abzugrenzen von den außerordentliche Testamenten. Bei diesen handelt es sich in der Regel um Notfalltestamente. Zu den außerordentliche Testamenten zählen

1. das Nottestament vor dem Bürgermeister

2. das Nottestament vor drei Zeugen

3. das Nottestament auf See

Beispiel: Der Erblasser ist verunglückt und kann nicht mehr schreiben. Er droht zu sterben. Ein Notar ist so schnell nicht erreichbar. Er kann dann durch mündliche Erklärungen gegenüber drei Zeugen seinen letzten Willen mündlich äußern.

Ein außerordentliches Testament ist zeitlich nur befristet wirksam. Es wird unwirksam, wenn seit der Errichtung drei Monate verstrichen sind und der Erblasser noch lebt. Die Wirksamkeitsdauer verlängert sich um die Zeit, in der der Erblasser außer Stande ist, ein Testament vor einem Notar zu errichten.

Ordnungen

Wenn eine Person verstirbt und ein Testament nicht errichtet hat, bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird (gesetzliche Erbfolge). Die Verwandten werden in Ordnungen eingeteilt.

Erben erster Ordnung sind die Kinder, auch nichteheliche Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder etc..

Erben zweiter Ordnung sind die Eltern der verstorbenen Person und deren Kinder.

Erben dritter Ordnung sind die Großeltern der verstorbenen Person und deren Kinder.

Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Kinder.

Verwandte höherer Ordnungen werden von den Verwandten vorgehender Ordnung ausgeschlossen von der Erbfolge ausgeschlossen. Wenn zum Beispiel eine ledige verstorbene Person ein Kind hat, dann wird dieses Kind Alleinerbe, weil es Erbe erster Ordnung ist. Die Erben zweiter Ordnung, zum Beispiel die Eltern der verstorbenen Person, sind durch den Erben erster Ordnung vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen. Wäre die verstorbene Person kinderlos verstorben, wären Erben erster Ordnung nicht vorhanden und ihre Eltern wären als Angehörige der zweiten Ordnung die Erben. Wenn die Eltern auch verstorben wären, würden an ihre Stelle die Kinder der Eltern, also die Geschwister der verstorbenen Person, treten. Auch sie gehören noch zu den Erben der zweiten Ordnung.

Ordnungsgemäße Verwaltung

Unter ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des Erbrechts versteht man eine geregelte Verwaltung des Nachlasses. Die Verwaltung des Nachlasses obliegt bei mehreren Erben allen gemeinschaftlich. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung zählt beispielsweise die Sicherung und Instandhaltung der Nachlassgegenstände, die Bewirtschaftung der Nachlassgegenstände, die Verwaltung von Geldvermögen. Die gemeinschaftliche Verwaltung von Nachlass endet mit der Aufteilung des Nachlasses.

Sind Entscheidungen über die Verwaltung zu treffen, können diese mit der Mehrheit der Miterben beschlossen werden, wobei nicht die Anzahl der Miterben, sondern deren Erbquoten maßgeblich sind.
Soll eine Entscheidung getroffen werden, die den Nachlass wesentlich verändert, beispielsweise der Verkauf eines Nachlassgegenstandes, kann diese nur  einstimmig beschlossen werden.

Ordre Public

Wenn ein ausländischer Mitbürger in Deutschland verstirbt, kommt unter Umständen die Anwendung des Erbrechtes des Staates in Betracht, dem die verstorbene Person angehört. Wenn ein Gesetz dieses Staates mit grundlegenden Rechtsanschauungen unseres Staates unvereinbar ist, zum Beispiel Angehörige bestimmter Religionen nicht erben können, wird dieses ausländische Recht nicht angewandt.

Organentnahme

Die Organentnahme bei einem toten Organspender ist nur zulässig, wenn der Verstorbene in die Entnahme eingewilligt hat. Liegt eine schriftliche Einwilligung des möglichen Organspenders nicht vor, können nur die nächsten Angehörigen die Einwilligung erteilen.

Ortsangabe

In einem Testament soll der Ort und der Zeitpunkt der Errichtung angegeben werden. Das Fehlen dieser Angaben macht das Testament nicht ungültig, kann aber zu Problemen führen, wenn ein weiteres Testament gefunden wird und unbekannt ist, welches Testament zuletzt errichtet wurde und damit maßgeblich für die Erbfolge sein soll.

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Sven Klinger
Fachanwalt für Erbrecht

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