Profil

Bei der Kanzlei "KLINGER-Kanzlei für Erbrecht" handelt es sich um die einzige ausschließlich auf das Erbrecht spezialisierte und die einzige ausschließlich im Erbrecht tätige Kanzlei in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Kanzlei beschäftigt sich vor dem Erbfall mit der Gestaltung der Vermögensnachfolge. Nach dem Eintritt des Erbfalls werden die Mandanten bei der Regulierung der erbrechtlichen Ansprüche begleitet.

Dabei sind neben den erbrechtlichen Überlegungen sehr häufig auch steuerliche Risiken zu beachten und zu vermeiden.

Deswegen werden über die erbrechtlichen Fragen hinaus auch die steuerrechtlichen Aspekte erörtert.

Rechtsanwalt Sven Klinger ist seit mehr als 20 Jahren im Erbrecht tätig und hat inzwischen über 2.500 erbrechtliche Mandante bearbeitet. Neben der fachlichen Qualifikation zum Fachanwalt für Erbrecht und zum Fachanwalt für Steuerrecht ist damit auch eine ausgeprägte praktische Erfahrung vorhanden.

Außerdem ist Rechtsanwalt Sven Klinger seit einigen Jahren als Testamentsvollstrecker und als Vorsorgebevollmächtigter tätig.

Schließlich ist er Gründungsmitglied und Berater des Netzwerkes Deutscher Erbrechtsexperten e.V. und des Netzwerkes Deutscher Testamentsvollstrecker e.V..

Daneben ist Rechtsanwalt Sven Klinger Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. für den OLG Bezirk Rostock.

Rechtsanwalt Sven Klinger gehörte im Jahr 2003 zu den 135 von dem Magazin Focus ( Ausgabe Nr. 44 ) empfohlenen Experten in Deutschland.

Auch in darauf folgenden Anwaltslisten aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2018 und 2019 zählte Rechtsanwalt Sven Klinger nach Auffassung der Redaktion dieses Magazins auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung zu den TOP-Privatanwälten im Erbrecht, zuletzt im Jahr 2019 als einziger Erbrechtler in Mecklenburg-Vorpommern.

Er hält regelmäßig Vorträge im gesamten norddeutschen Raum vor den Kunden und Mitarbeitern verschiedender Versicherer und Kreditinstitute sowie für die Mitglieder und Spender gemeinnütziger Vereine, Verbände und Stiftungen.

Rechtsanwalt Sven Klinger ist außerdem als Autor tätig und hat unter anderem an den Ratgebern des Magazins Stern zur "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" und zum "Erbrecht für Frauen" mitgewirkt.

Zudem ist er als Experte für Erbrecht in verschiedenen Radio- und Fernsehsendungen zu Gast gewesen.

Die Kanzlei ist in kleiner Einheit neben der fachlichen Qualifikation und der jahrelangen Erfahrung vor allem auch durch den persönlichen und vertrauensvollen Umgang mit den Mandanten und der gebotenen Diskretion geprägt.


KLINGER - Kanzlei für Erbrecht

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Testamentsvollstrecker

Sven Klinger 

Mecklenburgstraße 75
19053 Schwerin

Telefon 0385-555 194
Telefax 0385-555 149

Rechtsanwalt in Schwerin