Klinger | Wendel – Kanzlei für Erbrecht

Im Jahr 1998 gründete Rechtsanwalt Sven Klinger die Kanzlei „KLINGER-Kanzlei für Erbrecht“. Dabei handelt es sich um die einzige ausschließlich auf das Erbrecht spezialisierte und die einzige ausschließlich im Erbrecht tätige Kanzlei in Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtsanwalt Sven Klinger ist seit mehr als 20 Jahren im Erbrecht tätig und hat inzwischen über 2.500 erbrechtliche Mandate bearbeitet. Neben der fachlichen Qualifikation zum Fachanwalt für Erbrecht und zum Fachanwalt für Steuerrecht ist damit auch eine ausgeprägte praktische Erfahrung vorhanden.

Er gehörte im Jahr 2003 zu den 135 von dem Magazin Focus ( Ausgabe Nr. 44 ) empfohlenen Experten in Deutschland. Auch in darauffolgenden Anwaltslisten aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2018 und 2019 zählte Rechtsanwalt Sven Klinger nach Auffassung der Redaktion dieses Magazins auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung zu den TOP-Privatanwälten im Erbrecht, zuletzt im Jahr 2019 als einziger Erbrechtler in Mecklenburg-Vorpommern.

Außerdem ist Rechtsanwalt Sven Klinger seit einigen Jahren als Testamentsvollstrecker und als Vorsorgebevollmächtigter tätig.

Rechtsanwalt Sven Klinger ist als Autor tätig und hat unter anderem an den Ratgebern des Magazins Stern zur „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ und zum „Erbrecht für Frauen“ mitgewirkt.

Zudem ist er als Experte für Erbrecht in verschiedenen Radio- und Fernsehsendungen zu Gast gewesen.

Seit dem 01.01.2025 ist Frau Rechtsanwältin Romy Wendel als Partnerin in die Kanzlei eingetreten.

Die Kanzlei ist in kleiner Einheit neben der fachlichen Qualifikation und der jahrelangen Erfahrung vor allem auch durch den persönlichen und vertrauensvollen Umgang mit den Mandanten und der gebotenen Diskretion geprägt.

Tätigkeiten

Die Kanzlei ist ausschließlich im Bereich des Erbrechts tätig. Dazu gehören insbesondere:

  • Testamentsgestaltung und -anfechtung

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • vorweggenommene Erbfolge

  • Vermögensnachfolgeplanung

  • internationales Erbrecht

  • Familienstiftungen und -gesellschaften

  • Unternehmensnachfolge

  • Pflichtteilsrecht

  • Testamentsvollstreckung

  • Testamentsauslegung

  • Erbscheinsverfahren

  • Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  • Erbteilskauf- und verkauf

  • Landwirtschaftserbrecht

  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

  • Vortragsveranstaltungen

Klinger | Wendel

Kanzlei für Erbrecht
Testamentsvollstrecker
Mecklenburgstraße 75
19053 Schwerin

Telefon: 0385-555 194
Fax: 0385-555 149

Fachgebiete

Kleingedrucktes

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Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.